Exzess Kreativmanufaktur

Christoph Frankfurter

Hauptstraße 28

67822 Kalkofen

 

Telefon: 06362 - 99 45 010

E-Mail: exzess-design@gmx.de

 

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:

8:00 Uhr - 12:00 Uhr

13:00 Uhr - 18:00 Uhr

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Infos

Was versteht man unter Digitalisierung?

Digitalisierung bezeichnet die Umwandlung von analogem Bildmaterial in den digitalen Zustand.

Das heißt, Bildmaterial kann nach der Digitalisier-

ung elektronisch gespeichert, verwendet und be-

arbeitet werden.

 

Was versteht man unter Vektorisierung?

Vektorisierung bezeichnet die Umwandlung einer auf Pixeln basierenden Grafik in eine aus Pfaden bestehende Grafik.

Eine Vektorgrafik kann verlustfrei vergrößert bzw. verkleinert werden und ist für verschiedene

Druck- und Schneidprogramme lesbar.

 

Welche Bild- und Datei-Formate sind wichtig?

JPEG bzw. jpg :

Auf Pixeln basierende Bilddatei (z.B. Foto)

TIFF bzw. TIF:

Auf Pixeln basierende Bilddatei mit hoher Farb-

tiefe, die auch Transparenzen darstellen kann

PNG:

Auf Pixeln basierende Bilddatei, die Transparen-

zen darstellen kann (für Web-Anwendung)

EPS:

Vektorgrafik (verlustfrei skalierbar)

 

Was muss ich beachten, wenn ich eine Karikatur

in Auftrag geben möchte?

Um die beste Qualität  einer Karikatur zu gewähr-

leisten, bedarf es vor allem an gutem Bildmaterial der zu zeichnenden Person/en.

Gutes und scharfes Bildmaterial von Gesicht und Statur der Person/en sind als Zeichenvorlage un-

erlässlich. Außerdem sind Hintergrundinforma-

tionen zu den Personen hilfreich, um besonders individuelle und interessante Motive zu gestalten.

 

Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht?

§ 11 (UrhG)

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

 

Grundsätzlich hat Christoph Frankfurter das Ur-

heberrecht an allen von ihm erstellten Grafiken

und Arbeiten. Die Nutzung dieser Arbeiten durch den Urheber und den Auftraggeber wird durch

das Nutzungsrecht geregelt.

 

Was sind Nutzungsrechte?

§ 31 (UrhG) Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht).

Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder aus-

schließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausge-

schlossen ist.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.

Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.

§ 35 bleibt unberührt.

(4) (weggefallen)

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln be-zeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutz-ungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutz-ungsrecht unterliegt.

 

Die Art und der Umfang des Nutzungsrechts wird zwischen dem Urheber und dem Auftraggeber

bei Bedarf vertraglich geregelt.

Dies soll sowohl den Auftraggeber als auch den Urheber vor einer unerlaubten Nutzung durch Dritte schützen.